Jüdische Friedhöfe
Der jüdische Friedhof in Büdingen wurde 1839 auf einer Anhöhe an der Straße nach Bindsachsen angelegt und umfasste 1709 Quadratmeter, auf denen ca. 100 Gräber enthalten sein sollten. In späteren Unterlagen ist von 1073 Quadratmetern Größe die Rede, auf denen heute noch etwa 160 Belegungen festzustellen sind. Ab 1852 wurden auch die Toten aus Bindsachsen in Büdingen beerdigt (vorher in Birstein).
Der Betrieb des Friedhofs unterstand der Leitung des israelitischen Gemeindevorstands, der für die Arbeit eines Totengräbers zuständig war.
Eines der jüngsten Denkmäler, das den Friedhof in die Nähe des Pogroms von 1938 rückt, gehört Frau Bertha Lahnstein, die am 5. Januar 1937 in Büdingen gestorben ist.
Den Schlüssel bekommt man bei der Friedhofsverwaltung Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Tel. 06042 884-0.
Quelle: Zur Geschichte und Kultur der Juden in Büdingen, Willi Luh, Büdinger Geschichtsverein, 2013², (Erstveröffentlichung: Büdinger Geschichtsblätter Band XVII, 2001)
Link: www.alemannia-judaica.de/buedingen_friedhof.htm
Der jüdische Friedhof an der Vogelsberger Straße in Büdingen
Der alte jüdische Friedhof Düdelsheim soll bereits in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts angelegt worden sein. Er umfasst eine Fläche von 8,62 ar. Er war bis 1877 Verbandsfriedhof der jüdischen Gemeinden Düdelsheim, Glauberg (mit Stockheim) und Rohrbach. Er liegt an dem namenlosen Weg, der gegenüber der Schulstraße von der Hauptstraße wegführt, ca. 100 m von der Hauptstraße entfernt.
Der neue jüdische Friedhof ist 20,80 ar groß und wurde in den 1870er Jahren angelegt. Er liegt ein wenig außerhalb des Ortes in der Fortsetzung der Straße "An den Steinern", bzw. von der Straße "Am Glockgarten" her kommend.
Nach dem Verzeichnis der durch die "Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen" bearbeiteten hessischen Friedhöfe ergibt sich für die Friedhöfe in Düdelsheim die Zahl von 48 (alter Friedhof) bzw. 80 vorhandenen Grabsteinen aus der festgestellten Belegzeit von 1713 bis 1876 (alter Friedhof) bzw. 1878 bis 1938 (neuer Friedhof).
Quelle: www.alemannia-judaica.de/duedelsheim_friedhof.htm
Der jüdische Friedhof in Eckartshausen wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt. Nach den Aufzeichnungen von Arnsberg befanden sich um 1970 auf dem Friedhof 18 Grabsteine aus der Zeit von 1849 bis 1863, ab 1863 weitere 69 Steine. 1877/78 wurde der Friedhof erweitert. Er war auch Begräbnisstätte für die jüdischen Gemeinden in Altwiedermus, Langen-Bergheim und Himbach. Die Friedhofsfläche umfasst 18,44 ar. Er liegt südwestlich des Ortes: Von der Mitte des Hanauer Weges auf einen Feldweg Richtung Süden den Ort hinausfahren, nach ca. 300 m nach rechts bis zum Waldrand.
Quelle: www.alemannia-judaica.de/eckartshausen_friedhof.htm
Die Toten der jüdischen Gemeinde Rohrbach wurden bis 1878 auf dem Friedhof in Düdelsheim beigesetzt. 1878 erwarb die jüdische Gemeinde Rohrbach ein Grundstück zur Anlage eines eigenen Friedhofes. Dieser Friedhof wurde ab 1880 benutzt. Die Fläche beträgt 2,57 ar.
Quelle: www.alemannia-judaica.de/wetteraukreis_friedhoefe.htm#B%C3%BCdingen%20-%20Rohrbach
Karte der Stolpersteine, Synagogen und jüdischen Friedhöfe in Büdingen
Ausschreitungen am 15. März 1933
In den Abendstunden des 15. März 1933 wurde eine große Anzahl der männlichen jüdischen Bürger Büdingens auf Befehl der SA aus ihren Wohnungen geholt und in die Büdinger Gastwirtschaft Schäfer verbracht. Dort kam es dann zu Ausschreitungen, die den jüdischen Bürgern die inzwischen erfolgte „Machtübernahme“ zum Bewusstsein bringen sollen. Man „verurteilte“ jeden der jüdischen Bürger, eine gewisse Anzahl von Kniebeugen auszuführen. Darüber hinaus scheute man sich auch im Einzelfall nicht, die ihrer Freiheit Beraubten körperlich zu misshandeln. Die Aktion wurde aus „Zweckmäßigkeitsgründen“ in der Hauptsache von auswärtigen SA-Leuten durchgeführt. Der Büdinger SA fiel im Wesentlichen die Aufgabe zu, den mit den Örtlichkeiten nicht vertrauten auswärtigen SA-Leuten in der Dunkelheit die Judenhäuser zu zeigen, aus denen dann die jüdischen Bürger abgeholt wurden.
"Boykott" am 1. April 1933
Am 1. April 1933 standen SA-Leute vor den jüdischen Geschäften und forderten zum „Boykott“ auf. Dieser hatte in Büdingen Folgen, da es 44 Kaufleute, Händler/innen und Metzger in der Kernstadt gab.
Ausschreitungen am 06. April 1935
Als sich der Angeklagte in den späten Abendstunden des 06. April 1935 nach einem Gasthausbesuch mit zwei Begleitern auf dem Heimweg befand, begegnete er auf dem Marktplatz dem jüdischen Bürger Salomon. Der Angeklagte rief Salomon zu: „Hände hoch!“ Salomon nahm mit Recht an, bei einer Weigerung geschlagen zu werden. Er kam deshalb der Aufforderung nach und folgte dann weisungsgemäß dem Angeklagten und seinen beiden Begleitern bis vor die nahe gelegene Polizeiwache, wo er sich eine Durchsuchung seiner Taschen nach Waffen durch einen Polizeibeamten gefallen lassen musste. Der Angeklagte gibt zu, dass sein Vorgehen völlig unveranlasst gewesen ist.
Sachbeschädigungen 1935
Sachbeschädigungen zum Nachteil von Juden in der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1935:
- Schuhwarenhändler Karl Kaufmann, Bahnhofstraße 14
- Kaufmann Sigmund Speier, Bahnhofstraße 16
- Kaufmann Adolf Goldschmidt, Marktplatz 9
- Händler Ludwig May, Vorstadt 11
- Lehrer Max Halberstadt, Mühltorstraße 12 (Synagoge)
- Firma Textilgeschäft Simon Weil, Neustadt 4
wurden die Türdrücker an den Laden- und Haustüren abgeschnitten, Fensterläden ausgehängt oder das Scherengitter vor dem Ladeneingang herausgerissen.
Neue Auflagen 1936
Da viele Düdelsheimer auswandern wollten, richtete das Kreisamt in Büdingen am 12. Februar 1936 ein vertrauliches Schreiben an den Düdelsheimer Bürgermeister betreffend „Maßnahmen gegen alle Arten von Steuerhinterziehung, Kapitalflucht u. dergl.“ Es verlangte neben den üblichen Angaben auch eine von der Gemeinde beglaubigte Aufstellung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Wenn ein Jude bereits einen Reisepass habe, solle dieser eingezogen und erst nach Vorlage der genannten Vermögensaufstellung wieder ausgehändigt werden.
Handel mit Juden
Der Dachdeckermeister W. fragte am 02.12.1936 die Reichskanzlei Berlin an, ob „in einem jüdischen Hause, in dem nur deutsche Volksgenossen wohnen, eine dringend nötige, kleine Dachausbesserung vorgenommen werden dürfe“.
Bittschrift nach Düdelsheim 1938
Pogrom am 10. November 1938
... zunächst zahlreiche jüdische Einwohner von Büdingen aus ihren Wohnungen geholt und in das Amtsgerichtsgefängnis gebracht.
Am frühen Nachmittag rottete sich eine größere Menschenmenge zusammen, die durch die Straßen der Stadt zog und Gewalttätigkeiten beging … Während zahllose Neugierige von der Straße aus zusahen, drangen einzelne Haufen, zumeist aus Jugendlichen und Schulkindern bestehend, in die jüdischen Wohnungen ein, zertrümmerten die Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, zerschlugen Fensterscheiben und Geschirr, schlitzten die Betten auf und warfen Möbelstücke, Wäsche und andere Dinge auf die Straße.
Aus dem Urteil zum Pogrom am 10. November 1938
Enteignungen 1939
Am 28. Februar 1939 wies der Landrat die Bürgermeister an: „Eine Verschleuderung des jüdischen Besitzes ist nicht erwünscht, da sonst in vielen Fällen die Juden der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen. Andererseits bleibt es natürlich dem Käufer unbenommen, den Kaufpreis so weit als möglich herab zudrücken. Da jedoch das Reich kein Interesse an der Bereicherung Einzelner hat, wird in Fällen grober Unterbewertung eine Ausgleichsabgabe erhoben“.